[1723] Der Zínsgróschen, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Eine Abgabe von einem Groschen an die höchste Landesobrigkeit; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche noch in Luthers neuem Testamente vokommt. 2. Ein Grundzins, so fern er in einem Groschen bestehet.