[1789] Zweyzüngig, adj. et adv. zwey Zungen habend. Figürlich ist zweyzüngig, nach Befinden der Umstände zwey entgegen gesetzte Behauptungen äußernd. Besonders nennet man einen falschen Menschen zweyzüngig, der jemanden in seiner Gegenwart lobt, und ihm schmeichelt, ihn aber in der Abwesenheit verkleinert.