Zwinger, der

[1793] Der Zwinger, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Eine Person oder Sache, welche zwingt; doch nur selten, und auch hier nur zuweilen in Zusammensetzungen. 2. Ein eingeschränkter, umschlossener Raum; auch nur in einigen Fällen. So wird in den nach alter Art befestigten Städten, der enge Platz zwischen zwey Stadtmauern, oder vielmehr zwischen der Stadtmauer und den Häusern, der Zwinger genannt. In der Jägerey ist der Zwinger, oder Hundezwinger ein eingeschlossener, oben offener Platz, in welchem die Jagdhunde aufbehalten werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1793.
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