Der Palatin

[349] Der Palatin, so heißt in Ungarn der vornehmste Reichsbaron oder Magnat, der auf dem Landrage von den Ständen aus 4 vom König vorgeschlagenen Magnaten erwählt wird, um in Vorfällen von Wichtigkeit die Stelle des Königs zu vertreten, zugleich aber auch zwischen diesem und dem Volke Vermittler zu sein: auch ist er Präsident in dem hohen statthalterschaftlichen Rathe, bei der Septemviraltafel (d. h. demjenigen Theile des adlichen Obergerichts oder höchsten Justizhofs, der über Appellationen entscheidet); er hat endlich den böchsten Rang unter allen Ständen, den Erzbischof von Gran ausgenommen. Von 1765 an bis zu Kaiser Josephs II. Tode (1790) blieb diese Stelle unbesetzt; es wurde ein bloßer Statthalter ernannt, wie dieses schon vorher zuweilen geschehen war: allein Leopold II. machte den Beschwerden der Nation über diese Erledigung durch die Wahl eines neuen Palatins ein Ende. Oefters wird das Palatinat einem Prinzen aus dem Hanse Oestreich gegeben.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 3. Amsterdam 1809, S. 349.
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