[74] Schatoullen-Gelder nennt man diejenigen Einkünfte eines Landesherrn, die zu seinen täglichen und kleinen Ausgaben für seine Person verwendet werden, so wie denn auch die Güter, welche der Landesherr in der Qualität eines Privatmanns besitzt, und sowohl dem Eigenthum als den Nutzungen nach ihm privatim zugehören, Schatoullen-Güter heißen, und ihren Rechten nach von den Besitzungen der Privatpersonen sich nicht weiter unterscheiden, als in so fern sie von dem Fürsten etwa mit besondern Vorrechten aus landesfürstlicher Macht privilegirt sind.
Brockhaus-1809: Die Succumbenz-Gelder