[339] Das Visum repertum (Wundzettel, Fundbericht) heißt der schriftlich und genau erstattete Bericht des verpflichteten Arztes oder Wundarztes, den er zu den Acten übergiebt, wie er – entweder bei Eröffnung eines todten Körpers, oder bei Besichtigung eines Schwer-Verwundeten – die Umstände, die Beschaffenheit und Tödtlichkeit der Wunden etc. gefunden habe.