Das Visum repertum

[339] Das Visum repertum (Wundzettel, Fundbericht) heißt der schriftlich und genau erstattete Bericht des verpflichteten Arztes oder Wundarztes, den er zu den Acten übergiebt, wie er – entweder bei Eröffnung eines todten Körpers, oder bei Besichtigung eines Schwer-Verwundeten – die Umstände, die Beschaffenheit und Tödtlichkeit der Wunden etc. gefunden habe.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 339.
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