[105] Das Bergamt ist ein Gericht, welches die erste Instanz in allen gerichtlichen Bergwerkssachen ausmacht, und alle Hauptveranstaltungen trifft, die zur Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung der Erze und Bergarten erfordert werden: es besteht gemeiniglich aus dem Bergmeister, als dem eigentlichen [105] Richter, aus Geschwornen oder Beisitzern, durch welche alle locale Veranstaltungen auf den Gruben getroffen werden, und aus dem Bergschreiber, dem Actuar dieses Gerichts, welches gewöhnlich unter der nächst höhern Instanz, dem Ober-Bergamte, stehet.