Firmeln

[350] Firmeln, oder Firmen heißt in der römischen und griechischen Kirche ein Kind zu einer gewissen Zeit (gemeiniglich in seinem sechsten Jahre) mit Chrysam salben, mit dem Kreuze bezeichnen, und ihm einen Namen geben. Die Handlung oder Ceremonie selbst, welche die Firmelung oder auch Firmung heißt, gleichsam die Taufbestätigung, Conlirmatio – daher auch der Name – geschieht von dem Bischof oder Weihbischof, in Beisein einiger Pathen, und wird als eines der Sakramente in der römisch-katholischen und griechischen Kirche betrachtet.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 350.
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