[347]Das Schlüsselgeld heißt das jenige willkürliche Geschenk, welches der Käufer eines Hauses der Ehegattin oder der Tochter des Verkäufers, gleichsam für die Uebergabe und Abtretung der Schlüssel des Hauses, giebt.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 347.