[473]Das Wachtschiff bedeutet in der Schiffahrt dasjenige Schiff, welches vor oder neben einer Flotte, die vor Anker liegt, in der See kreuzt, auf alles was vorgeht, genau Acht giebt und sogleich meldet, wenn sich Segel sehen lassen.
Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 473.