[555] Pränumeration. Wenn Jemand z.B. den Pacht für Wiesen und Felder oder die Miethe für eine Wohnung auf eine gewisse Zeit noch vor stattgefundener Benutzung derselben vorausbezahlt, so hat er dies pränumerando gethan oder pränumerirt, und man versteht daher unter Pränumeration überhaupt die Vorauserfüllung einer mit der Bedingung gegen einen Andern übernommenen Verbindlichkeit, dafür künftig eine bestimmte Gegenleistung zu erhalten. Diese Geschäftsform ist unter Anderm auch im deutschen Buchhandel gewöhnlich und es wird namentlich für Zeitschriften die Bezahlung pränumerando verlangt, außerdem aber werden meist blos größere Werke auf Pränumeration herausgegeben, d.h. es wird die Lieferung eines solchen für einen bestimmten Preis, den Pränumerationspreis (und gewöhnlich in einer bestimmten Zeit) versprochen, welcher von den zum Ankauf entschlossenen Personen, den Pränumeranten, sogleich im Ganzen oder auch nur zum Theil und nach Maßgabe der Ablieferung bezahlt wird und nach Vollendung des Werkes meist eine Erhöhung erleidet. Die Ausdrücke Abonnement und abonniren, welche ebenfalls die erklärte Theilnahme an einer Sache oder einem Unternehmen auf bestimmte Zeit und für einen gewöhnlich vorausbezahlten Preis anzeigen, werden auch von solchen Verhältnissen gebraucht, und man abonnirt z.B. auf eine Zeitschrift, auf Kupferwerke, auf Plätze im Theater u. dergl. m. Ist nur die Rede von Subscription oder Unterzeichnung auf ein Werk, so ist keine Vorausbezahlung mit der schriftlich zu gebenden Erklärung über den beabsichtigten Ankauf verbunden.