Abkehren

[6] Abkehren (Bergw.), aus der Arbeit treten oder entlassen; Abkehrschein, das dem Abgehenden zu gewährende Zeugnis.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 6.
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