[8] Abstimmung, Ermittlung der Ansicht einer Versammlung über eine vorliegende Frage durch Handaufheben, Aufstehen oder Sitzenbleiben, Teilung nach verschiedenen Seiten (öffentliche A.), Ja oder Nein (namentliche A.), Ballotage (geheime A.). Entweder ist Stimmeneinhelligkeit oder Stimmenmehrheit erforderlich, im letztern Fall entweder relative Mehrheit (die meisten Stimmen) oder absolute (mehr als die Hälfte aller Stimmen).