[8] Abt (vom syr. Abba, »Vater«), kirchlicher Ehrentitel, seit 5. Jahrh. Titel des Vorstehers eines Klosters, oft mit voller bischöfl. Gewalt; infulierter A., A., der nur die Insignien eines Bischofs hat; gefürsteter A., als Reichsfürst geltender A.; Säkular-A., s.v.w. Abbé. Äbtissin, die Vorgesetzte eines Frauenklosters.
Brockhaus-1809: Thomas Abt · Der Abt · Abt Georg Joseph Vogler · Der Abt Gattoni
Brockhaus-1911: Abt [2]
Meyers-1905: Abt [2] · Abt [1]