Anmusterung

[70] Anmusterung, im Seerecht die Verlautbarung des zwischen Reeder und Schiffsmann abgeschlossenen Dienstvertrags (Heuervertrags) in der Musterrolle eines See- [70] mannsamtes; sie wird auch in das Seefahrtsbuch eines jeden Schiffsmanns eingetragen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 70-71.
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