[159] Bastard, das Kind einer unehelichen Verbindung; in der Zoologie die Nachkommen von Eltern, die verschiedenen Arten (wie Pferd und Esel, Wolf und Hund, [159] Hase und Kaninchen) oder verschiedenen Rassen angehören, letztere auch Blendlinge genannt (vgl. Ackermann, 1898); B., Gewebe, s.v.w. Jakonett (s.d.); in Zusammensetzungen s.v.w. unecht. (S. auch Bastardsund Bastardpflanzen.)