Bauerngelden

[163] Bauerngelden, Gültebauern, im Mittelalter die Unfreien im mittlern Deutschland, welche dem Oberherrn oder Richter jährliche Zinsen (Gülten) entrichten mußten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 163.
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