[174]Beilager, früher eine die rechtsgültige Vollziehung der Ehe symbolisierende feierliche Besteigung des gemeinschaftlichen Lagers, wobei sich fürstl. Personen auch durch einen Abgesandten vertreten lassen konnten.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 174.