[176]Belehnung, Investitur, der feierliche, vor dem Lehnshofe zu vollziehende Akt, durch welchen der Lehnsvertrag geschlossen und der Vasall das Lehngut übertragen erhält.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 176.