Bergwerkseigentum

[187] Bergwerkseigentum, die Befugnis, das in der staatlichen Urkunde, welche das B. verleiht, benannte Mineral nach den Bestimmungen des Gesetzes im verliehenen Felde aufzusuchen und zu gewinnen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 187.
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