[260] Braut, die von der Zeit der Verlobung an bis zur Schließung der Ehe einem Mann (dem Bräutigam) öffentlich verlobte Jungfrau oder Witwe. Nach altdeutschem Recht bezog der Vater der B. den Brautkauf, d.i. ein Lösegeld für die Entlassung der Tochter aus der Vormundschaft. [260] Der Brautstand gilt zwar als moralisch bindend, doch kann nach Deutschem Bürgerl. Gesetzbuch (§ 1297) nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden.
Adelung-1793: Braut-Casse, die · Braut (2), die · Braut (1), die
Brockhaus-1911: Braut [2] · Braut in Haaren
DamenConvLex-1834: Braut und Bräutigam
Meyers-1905: Färben in der Braut · Heimführung der Braut · Braut, Färben in der · Braut · Braut in Haaren
Pierer-1857: Braut [3] · Braut... · Heimführung der Braut · Braut in Haaren · Braut [1] · Braut [2]