[290]Burgfriede, im Mittelalter die öffentliche Freiheit und Sicherheit in einer Stadt oder Burg; der Umkreis, innerhalb dessen der B. nicht gebrochen werden durfte.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 290.