[341]Chômage (frz., spr. schomahsch), das Feiern, Brachliegen; Chômageversicherung,Versicherung gegen Verluste, die bei Bränden, abgesehen vom Brandschaden selbst, durch Betriebsstörung erwachsen, in Deutschland verboten.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 341.