[90] Chômage-Versicherung (franz. chômage, spr. schomāsch', das Feiern, Stillestehen, Unbeschäftigtsein) nennt man die Versicherung gegen die Verluste, die neben dem direkten, die Versicherungsgesellschaften zum Ersatz verpflichtenden Schaden durch die aus letzterm entstandene Störung im Geschäftsbetrieb dem Versicherten erwachsen. Sie hat sich von Frankreich nach Italien, Belgien etc. verbreitet und wird bis jetzt nicht selbständig, sondern nur als Erweiterung andrer Versicherungen, insbes. der Feuerversicherung, doch auch der Unfallversicherung, eingegangen. In Preußen und andern deutschen Staaten ist die C. verboten. Vgl. Denjean, L'assurance contre le chômage (Par. 1899).