[376]Croupier (frz., spr. krupĭeh), Gehilfe des Spielbankhalters, der die von den Pointeurs verlorenen Gelder einzieht; auch stiller Teilnehmer einer Handelsgesellschaft.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 376.