[396]Datowechsel, Wechsel, der erst nach einer bestimmten Zeit nach dem Tage der Ausstellung (z.B. 2 Monate a dato) fällig ist, im Gegensatz zum Sichtwechsel, der bei Vorzeigung (auf Sicht, ital. a vista) zahlbar ist.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 396.