Dienstmanninstitute
[432] Dienstmanninstitute, Einrichtungen zu dem Zweck, dem Publikum Dienst- und Arbeitsleute zur Besorgung von Botengängen, Transport kleinerer Lasten etc. gegen eine bestimmte, von der Ortspolizeibehörde taxmäßig genehmigte Geldentschädigung zur Verfügung zu stellen.