[441]Disponénda (lat.), zur Verfügung Gestelltes; s.v.w. Dispositionsgut (s. Disposition); im Buchhandel nicht abgesetzte Bücher, die dem Verleger nicht remittiert, sondern zu weiterm Absatz zurückbehalten werden.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 441.