[281] Buchhandel, Gewerbe, das sich mit der Herstellung und dem Vertriebe von literar. Erzeugnissen beschäftigt, umfaßt zugleich den Kunst-, Musikalien- und Landkartenhandel und zerfällt in den Verlags-, Sortiments-, Antiquariats- und Kommissions-B. Der Verlagsbuchhändler [281] kauft Manuskripte, läßt sie durch den Druck vervielfältigen und bringt sie in den Handel oder tut auch nur letzteres (Kommissionsverlag). Der Sortimentsbuchhändler vertreibt die Erzeugnisse des erstern im Publikum; dazu gehört auch das Kolportagegeschäft für Lieferungs- und das Reisegeschäft für größere Werke gegen Ratenzahlung. Der Antiquariatsbuchhändler kauft und verkauft alte Bücher und Bibliotheken (auch durch Auktion). Vermittelndes Zwischenglied (bei Sendungen und Zahlungen) zwischen allen ist der Kommissionsbuchhändler, der Spediteur, an den Zentralplätzen, bes. Leipzig, Stuttgart, Berlin, Wien, Prag, Budapest. Neben festem Bezug (in Rechnung und bar) findet bedingter Bezug (à condition) namentlich bei Novitäten statt, mit der Berechtigung, Nichtabgesetztes in gewisser Zeit zurückzusenden (remittieren) oder dem Eigentümer zur Verfügung zu stellen (disponieren). Begleichung der Jahresrechnung erfolgt zur Buchhändlermesse (s.d.), hauptsächlich in Leipzig. Dem deutschen B. gehörten (1905) 10.980 Firmen an; davon 8502 im Deutschen Reich, 984 in Österreich-Ungarn, 305 in der Schweiz etc. Dem ausländischen B. fehlt meist eine einheitliche Organisation.
Der B. bestand als Handschriftenhandel schon im Altertum, beginnt aber eigentlich erst mit der Erfindung der Buchdruckerkunst. Anfangs verkauften die Drucker selbst ihre Erzeugnisse an das Publikum, bald aber entwickelte sich in den Buchführern ein Vermittlungsglied zwischen ihnen und Publikum, aus dem der jetzige Sortiments-B. hervorging. Der Verkehr zwischen Verleger und Buchführer war im wesentlichen Tauschhandel auf den Messen, bes. in Frankfurt a. M., das aber 1764 durch die Messen in Leipzig verdrängt wurde.