[458] Dreiklassenwahlsystem, indirektes Wahlsystem, das darin besteht, daß die Urwähler eines Wahlbezirks nach der Höhe der von ihnen entrichteten Steuern in drei Klassen eingeteilt werden, von denen jede die gleiche Anzahl von Wahlmännern wählt; diese wählen die Abgeordneten. Das D. gilt für die Landtagswahlen in Preußen, Sachsen, S-Altenburg und Lippe. – Vgl. Jastrow (1894).