[484] Ehevertrag, Ehepakten (Pacta dotalĭa), der bei der Eheschließung zwischen den Ehegatten abgeschlossene Vertrag, durch welchen für das eheliche Verhältnis in bestimmten Rücksichten eine vom gesetzlichen Recht abweichende Wirkung festgesetzt wird; meist auf das eheliche Güterrecht, auf das Erbrecht und die Kindererziehung bezüglich.