Einkammersystem

[489] Einkammersystem, System der Volksvertretung, wonach diese nur einen Körper bildet, z.B. der Deutsche Reichstag und die Landtage der meisten kleinern deutschen Staaten; Gegensatz: Zweikammersystem.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 489.
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