[489] Einkommensteuer, direkte Steuer, die unmittelbar nach dem Einkommen (s.d.) des Pflichtigen bemessen wird im Gegensatz zu der Ertragssteuer (s.d.). Das steuerpflichtige Einkommen wird durch Einschätzung nach Einkommensklassen festgestellt (Selbsteinschätzung oder Einschätzungskommission); die Höhe des Einkommens, bei welchem die E. beginnt, ist in den einzelnen Staaten verschieden; sie steigt progressiv bis zu 4 oder 5 Proz. des Einkommens bei den Höchstbesteuerten.