Einkommen

[489] Einkommen, Gesamtheit der Güter und Nutzungen, die in einer bestimmten Periode von einer Person erworben werden und nach Belieben für ihre Bedürfnisse und Zwecke verwendet werden können, ohne daß ihre Vermögenslage dabei verschlechtert wird; unterschieden vom Ertrag, der keine Beziehung zur Person enthält, sondern sich an ein bestimmtes Objekt (Grundstück etc.) oder einen Produktions- oder Berufsbetrieb knüpft, und von der Einnahme, welche die Gesamtsumme des Erworbenen ohne Abzug des auf die Erwerbung Verwendeten bedeutet. Freies E., der nach Abzug der Kosten des normalen Lebensunterhalts übrigbleibende Teil des E., fundiertes E., das auf Vermögenbesitz beruhende E. Das Staats-E., zur Bestreitung der öffentlichen Ausgaben dienend, besteht aus Steuern, Zöllen, Domänen etc. Das National-E. beruht auf dem Ertrag der jährl. Produktion einer Nation. – Vgl. Petražycki (2 Bde., 1893-95), Kleinwächter (1895).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 489.
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