[524]Erbschaftssteuer, eine Vermögenssteuer, die erhoben wird, wenn ein Vermögen wegen des Todes seines Besitzers [524] in andere Hände übergeht; in Deutschland meist nur von Seitenverwandten oder Nichtverwandten.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 524-525.