Eskarpe

[534] Eskarpe (frz.), in der Befestigungskunst die dem Verteidiger zunächst liegende Böschung des vordern Grabens eines Werks, gewöhnlich mit einer Mauer (Eskarpenmauer) bekleidet, die durch einen dahinterliegenden Gang (Eskarpengalerie) oder Kasematten zur Verteidigung eingerichtet ist. Gegenüber die Kontereskarpe (s.d.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 534.
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