[558]Fangvorrichtungen, Sicherheitsvorrichtungen zum Festhalten von Maschinenteilen bei Störungen oder Gefahr, bes. zum Festklemmen des Fahrstuhls in den Leitschienen beim Zerreißen des Zugseiles.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 558.