Faustrecht

[562] Faustrecht, Zustand, in welchem aus Mangel an einem öffentlichen Rechtsschutz niemand mehr Recht erhält, als er sich durch eigene Kraft und Gewalt verschaffen kann, wie bes. in Deutschland zur Zeit des Interregnums.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 562.
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