[562]Faustrecht, Zustand, in welchem aus Mangel an einem öffentlichen Rechtsschutz niemand mehr Recht erhält, als er sich durch eigene Kraft und Gewalt verschaffen kann, wie bes. in Deutschland zur Zeit des Interregnums.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 562.