[564]Federwage, Wage, bei welcher das Gewicht des zu wiegenden Körpers durch einen mit der Feder verbundenen Zeiger auf einer Skala angegeben wird [Abb. 560; Wirtschaftswage].
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 564.