Feigheit

[565] Feigheit, die Neigung, sein Handeln durch Furcht bestimmen zu lassen. F. vor dem Feinde wird vom Militärstrafgesetzbuch mit Zuchthaus oder Gefängnis, wenn im Gefecht selbst durch Flucht oder Verleitung dazu sich kundgebend, mit dem Tode bestraft.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 565.
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