[618]Freischurf(Freischürfen), im Bergrecht die Befugnis, in einem bestimmten Felde (Schürffeld) allein unter Ausschluß jedes Dritten nach Mineralien zu suchen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 618.