[646]Gasautomat, Einrichtung zum automatischen Verkauf von Leuchtgas, bestehend aus einem Gasmesser, an dem ein Sperrwerk nach Einwurf eines Geldstückes eine bestimmte Gasmenge ausströmen läßt.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 646.