[659]Gemeindeverbände, Gesamtgemeinden, Vereinigungen kleiner Gemeinden, die für sich zur Erfüllung der Gemeindeaufgaben nicht fähig sind, oft auch nur für bestimmte Zwecke (Schul-, Armen-, Wegeverbände).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 659.