[660] Generalinspektion, im deutschen Heere oberste Behörde der Kavallerie, der Fußartillerie, des Ingenieur-und [660] Pionierkorps und der Festungen, sowie des Militärerziehungs- und bildungswesens, im Kriege des Etappen- und Eisenbahnwesens; jeder G. steht ein Generalinspekteur vor.