[859] Ingenieur (frz., spr. inschenĭöhr), im Mittelalter die Verfertiger der Kriegsmaschinen; später s.v.w. Kriegsbaumeister. Im Gegensatz zu den Militär-I. heißen Zivil-I. die wissenschaftlich ausgebildeten Techniker, welche die Aufgaben des Brücken-, Straßen-, Eisenbahn- und Wasserbaues, der Elektrotechnik und des Maschinenbaues zu lösen haben. Diejenigen I., welche nicht Staats- oder Gemeindebeamte sind, die Zivil-I. im engern Sinne, führen nach Absolvierung einer technischen Hochschule und Ablegung eines entsprechenden Examens den Titel Diplom-I. Diese Diplom-I. können an den technischen Hochschulen den Grad eines Doktor-I. (Dr. Ing.) erwerben. Die in den Staatsdienst tretenden I. haben sich den technischen Staatsprüfungen zu unterziehen. – Vgl. von Boehmer (1897).