[661]Generalsekretär, Titel der ständigen Geschäftsführer großer gewerblicher oder landw. Vereinigungen; in Frankreich die Bureauvorsteher in den Ministerien und Präfekturen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 661.