[667]Geradführung, im Maschinenbau Vorrichtung zur Führung eines Konstruktionsteils in einer geraden Linie, bes. bei Umsetzung von rotierenden oder schwingenden Bewegungen in geradlinig hin und her gehende.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 667.