Großwesir

[727] Großwesīr, in den islamit. Ländern Titel eines nur dem Sultan unterstehenden Großwürdenträgers, früher fast unbeschränkt, jetzt entsprechend etwa dem Ministerpräsidenten der parlamentarisch regierten Staaten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 727.
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