[727]Großwesīr, in den islamit. LändernTitel eines nur dem Sultan unterstehenden Großwürdenträgers, früher fast unbeschränkt, jetzt entsprechend etwa dem Ministerpräsidenten der parlamentarisch regierten Staaten.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 727.