Hebamme
[773] Hebamme, Wehmutter, Frau, die die Geburtshilfe berufsmäßig betreibt, muß eine Hebammenschule besucht und eine Prüfung abgelegt haben; steht unter der Hebammenordnung. Lehrbücher von Leopold und Zweifel (7. Aufl. 1902), Schultze (13. Aufl. 1904).