[811] Hochbahnen, Eisenbahnen, deren Schienen auf besondern Bauwerken (Viadukten) in solcher Höhe über die Straßen geführt sind, daß der Verkehr auf diesen nicht gestört wird, bes. in verkehrsreichen Städten, z.B. in Berlin (Stadt- und Ringbahn; elektr. Hoch-und Untergrundbahn), in Neuyork, in Boston [Tafel: Eisenbahnwesen I, 6].